Sachverständigenbüro für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung
Honorar

Basis für den Sachverständigen

Honorar

Honorare für Privataufträge sind grundsätzlich frei verhandelbar. Die Honorierung des Sachverständigen erfolgt in der Regel auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bzw. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Basis für den Sachverständigen

Honorar

Honorare für Privataufträge sind grundsätzlich frei verhandelbar. Die Honorierung des Sachverständigen erfolgt in der Regel auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bzw. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Die Kosten der Sachverständigentätigkeit setzen sich in diesem Fall aus dem Honorar, etwaigen Nebenkosten wie Gebühren, Fahrtkosten etc. und der gesetzlichen Umsatzsteuer zusammen. Die Höhe des Honorars bemisst sich anhand des Wertes des zu bewertenden Objektes, Zeitaufwand sowie Komplexität des Auftrages.

 

Ausnahme hierzu ist die gutachterliche Tätigkeit im Auftrag des Gerichts, die gemäß des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG) entlohnt wird.

Kontakt
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Adresse:

 

Torsten Tepen

Heubnerweg 11a

14059 Berlin

Tel. +49 (0)30 / 22 45 03 42

Mob.: +49 (0)170 / 775 25 61

Zweigstelle:

 

Tumringer Str. 297

79539 Lörrach

Mob.: +49 (0)170 / 775 25 61

 

 

Termine nach Vereinbarung

 

tepen[at]torstentepen.de

www.torstentepen.de

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